Beinhaus

Auch Zweisimmen verfügte in vorreformatorischer Zeit über ein Beinhaus – was eindeutig Ausdruck seiner Zentrumsfunktion war. Beinhäuser gehörten ab dem 11. Jahrhundert in Süddeutschland, Österreich und der Schweiz mancherorts zum Ensemble von Kirche und Friedhof. Sie wurden gewöhnlich in Hanglage und zweigeschossig gebaut, wobei der untere Raum für die Aufbewahrung von Knochen, der obere als Kapelle für Totenmessen und sogenannte „Jahrzeiten“ bestimmt war. Die Verstorbenen waren damit „unter dem Altar“: im räumlichen wie auch im geistlichen Sinne. Im Schutz der Kirche erwarteten sie die Auferstehung. In der Glaubenswelt des Spätmittelalters übereignete der Sterbende seinen Leichnam der Obhut der Kirche. Die Bestattung erfolgte in geweihter Erde in räumlicher Nähe zum Kirchenaltar, womit die Nähe zum Allerheiligsten und zu den dort aufbewahrten Reliquien gegeben war. Erweiterungen des Friedhofes waren wegen dieser unerlässlichen Nähe nur beschränkt möglich. Bevölkerungswachstum, aber auch die ab Mitte des 14. Jahrhunderts in Europa grassierende Pest führte zu Raumnot auf den Friedhöfen. Zudem fanden die Bestattungen auf dem Areal eher unsystematisch statt; eine Ruhefrist der Gräber war unbekannt. Hier brachten die Beinhäuser eine angemessene Lösung. Beim Ausheben eines neuen Grabes zu Tage tretende Knochen (insbesondere Schädel, Oberschenkel- und Oberarmknochen) wurden hier von nun an sorgsam aufbewahrt, meist sogar kunstvoll aufgeschichtet. Wurden Beinhäuser bis etwa 1300 auf der Nordseite der Kirchen errichte, da „Norden“ in der Symbolik des Mittelalters die Seite der Dunkelheit, des Todes war, fand ab 1300 ein Umdenken statt. Beinhäuser wurden von nun an auf der Südseite platziert: Der Süden als Seite des Mittags, des Lichts, der Auferstehung. In dieser Lage wurde im Jahre 1481 auch das Beinhaus von Zweisimmen errichtet. Viele Jahre blieben ihm aber nicht für seine eigentliche Zweckbestimmung; denn bereits 1528 wurde auch im Simmental die Reformation durchgesetzt.